Mit digitalen Werkzeugen in die Zukunft in der Sportmittelschule Hauzenberg

Mit digitalen Werkzeugen in die Zukunft – Bildung neu erleben

Im Rahmen der Digitalen Schule der Zukunft (DSdZ) setzen wir die 1:1-Ausstattung mit Schülergeräten ab der 8. Jahrgangsstufe um.

 

Schuljahr 2026/2027

Problembehebung

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zum Ticketsystem unseres IT-Partners
VSH Medientechnik Furtner. Nutzen Sie das Formular, um Störungen oder Probleme rund um das iPad zu melden. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigungsmail und können jederzeit über den enthaltenen Statuslink den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen.

 

Informationsabend

Do, 01. Oktober 2026 um 17:30 Uhr
in der Schulmensa

 

Technische Mindestanforderungen

  • Apple iPad
    als Neugerät oder Refurbished-Gerät (gewerbl. Anbieter, min. 1 Jahr Garantie)
  • Betriebssystem: ab iPadOS 18
  • Bildschirmgröße: min. 10 Zoll
  • Speicherkapazität: min. 64 GB
  • Verpflichtende Ausstattung: Tastatur, Stift
  • Anbindung an das schulische MDM

Hinweis: Beschaffen Sie die Ausstattung über den Webshop unseres IT-Partners, erfüllen die darin angebotenen Artikel bereits alle Voraussetzungen für eine mögliche Förderung.

Beschaffung

Details erfahren Sie im Elternbrief über das Eltern-Portal

 

Förderung

Besucht Ihr Kind eine 8. Klasse (oder höher), erhalten Sie bis zu 350,- € staatliche Förderung pro Kind

  1. Technische Mindestkriterien erfüllen (siehe oben)
  2. Online-Antrag als Erziehungsberechtigte/r stellen
    > Beschaffung muss durch Rechnung(en) nachgewiesen werden.
    > Antragsteller muss mit Rechnungsempfänger übereinstimmen.

Nach der Antragstellung wird dieser von uns geprüft und freigegeben. Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Wochen einen Förderbescheid per E-Mail sowie die Auszahlung der darin festgesetzten Fördersumme auf Ihr angegebenes Konto.

Wichtig: Beachten Sie unbedingt die Terminfrist für Förderanträge! Grundsätzlich ist der Förderantrag bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des Endgeräts über das Online-Formular einzureichen. Förderanträge, die später als neun Monate nach Beschaffung des Endgeräts eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Verlässt der Schüler bzw. die Schülerin die Schule, ist der Förderantrag bis spätestens zwei Monate nach Verlassen der Schule zu stellen.

Bitte sehen Sie davon ab, Ihren persönlichen Bearbeitungsstand bei uns zu erfragen. Sollte es zu Unklarheiten oder fehlerhaften/unvollständigen Anträgen kommen, werden wir Sie kontaktieren.

 

 

Gemeinsam streben wir eine zukunftsorientierte Bildung an, die unsere Schülerinnen und Schüler auf die Herausforderungen von morgen vorbereitet. Seid bereit, die digitale Welt zu entdecken und mit uns die Zukunft von morgen zu gestalten!